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  • Google Ireland Limited
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Marktplatz in Pöttms

Alltagskompetenzen - Schulen fürs Leben, Beantragung einer Förderung für Maßnahmen an nichtstaatlicher Schule

Nichtstaatliche Schulen können im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ eine Förderung für Praxiswochen bzw. Praxismodule beantragen.

Im Rahmen des Konzepts arbeitet die gesamte Schulfamilie fächerübergreifend und mit qualifizierten externen Partnerinnen und Partnern zusammen. Inhaltlich umfassen die „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ den gesamten Bereich der Alltagskompetenzen und Lebensökonomie mit den Handlungsfeldern Gesundheit, Ernährung, Haushaltsführung, Selbstbestimmtes Verbraucherverhalten, Umweltverhalten und Digital handeln.

Zweck

Gefördert werden Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ für Schülerinnen und Schüler kommunaler Schulen sowie privater Ersatzschulen im Rahmen von Projektwochen insbesondere in Verbindung mit Fachvorträgen und Exkursionen.

Gegenstand

Zuwendungsfähig ist die Durchführung von Projektwochen gemäß dem Konzept „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Förderschulen, Wirtschaftsschulen und Schulen besonderer Art in Form je einer Projektwoche im Verlauf der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie der Jahrgangsstufen 5 bis 9.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die Träger kommunaler Schulen sowie die Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Ausgaben zur Durchführung der Projektwochen bzw. Projektmodule für:

  • Honorare für externe Partner und Fachkräfte
  • Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler zu außerschulischen Lernorten im Rahmen von Unterrichtsgängen und Exkursionen
  • Sachkosten (Materialien, Lebensmittel etc.)

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als nicht zurückzahlbarer einmaliger Zuschuss bzw. Zuweisung (Projektförderung) in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die maximale Förderhöhe für eine Einzelschule pro Schuljahr ergibt sich rechnerisch aus der Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 multipliziert mit 100 Euro. Dieser Betrag steht insgesamt für Projekte aller Klassen in einer gewählten Jahrgangsstufe zur Verfügung, in der die Projektwoche stattfindet.

  • An der Schule wird eine Projektwoche für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 durchgeführt.
  • Die Projektwoche wird an fünf zusammenhängenden Tagen oder im Rahmen mehrtägiger Projektmodule (zweigeteilt auf einen zweitägigen- und einen dreitägigen Projektblock) umgesetzt.
  • Die Durchführung der Projektwochen erfolgt unter Einbeziehung qualifizierter externer Experten und außerschulischer Lernorte, z. B. in Form von Kooperationen mit Bauernhöfen, Initiativen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz oder Aktionen zur Gesundheitserziehung. Dabei können Programme wie beispielsweise „Erlebnis Bauernhof“, „Landfrauen machen Schule“, „Ernährung macht Schule“, „Wissen wie’s wächst und schmeckt“, „Partnerschule Verbraucherbildung“, „Umweltschule in Europa“ oder „Landesprogramm für die gute, gesunde Schule Bayern“ eingebunden werden.

Übersicht über das Verfahren an nichtstaatlichen Schulen:

  1. Planung der Projektwoche durch Schule
  2. Weitergabe des Konzepts an den Schulträger
  3. Antragsstellung und Versand des Antragsformulars durch Schulträger per E-Mail an die zuständige Regierung bis spätestens 15. November.
  4. Bewilligung durch die Regierung
  5. Durchführung der Projektwoche (bevorzugt fünf zusammenhängende Tage im Laufe des Schuljahres, alternativ zweigeteilt) in allen Klassen einer von der Schulleitung festgelegten Jahrgangsstufe (Jahrgangsstufen 1 - 4 bzw. 5 - 9) bis Ende Juli.
  6. Weitergabe der Informationen zur erfolgten Durchführung der Projektwochen von den Schulen an den Schulträger zur Erstellung des Verwendungsnachweises durch Schulträger; Versand des Verwendungsnachweises per Mail innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.
  7. Nach Vorlage der Verwendungsbestätigung Veranlassung der Auszahlung der Zuwendungssumme an den Schulträger durch die Regierung (Möglichkeit der Beantragung einer Teilauszahlung, sofern Ausgaben belegt werden, die 50 % der Zuwendungssumme übersteigen)

Der Antrag ist durch den Schulträger mit dem elektronisch bereitgestellten Antragsformular (siehe unter „Formulare“) bis zum 15. November eines Jahres (Ausschlussfrist) bei der zuständigen Regierung einzureichen. Nachträglich eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektwoche ist bis Ende Juli eines Schuljahres durchzuführen.

Die Zuwendungsempfänger haben einen Verwendungsnachweis (ohne Vorlage von Belegen) nach dem vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereitgestellten Muster (siehe unter „Formulare“) spätestens nach sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der zuständigen Regierung vorzulegen.

Keine

Über „Weiterführende Links“ können Sie Hinweise zur Abwicklung (Sammlung der bisherigen kultusministeriellen Schreiben und Checklisten mit wichtigen Informationen zur Abwicklung etc.) sowie Formulare abrufen. Bitte beachten Sie dabei das unterschiedliche Vorgehen für staatliche bzw. für nichtstaatliche Schulen (kommunale Schulen und private Ersatzschulen), bevor Sie die Projektwochen planen, durchführen und Ihr zur Verfügung stehendes Budget abrufen. Damit vermeiden Sie eventuelle Nachfragen durch die Regierungen und Verzögerungen bei der Rechnungsbegleichung.

Schulträger von Schulen, die ihren Sitz in verschiedenen Regierungsbezirken haben, stellen jeweils einen gesonderten Antrag bei der jeweils zuständigen Regierung.

Die Projektwochen sind für kommunale Schulen verpflichtend durchzuführen.

  • Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R)

Regierung von Schwaben

AdresseRegierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
+49 821 327-01+49 821 327-01
+49 821 327-2289+49 821 327-2289

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)