Aufgaben: Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
VG Pöttmes
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren./p>

Verarbeitungsunternehmen
VG Pöttmes
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Baar
Nebelschwaden, die über dem Trinkwasserschutzgebiet von Gundelsdorf verharren
Heimpersdorf www.pinkhopper.de
Rathaus Pöttmes
Marktplatz in Pöttms

Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende, Beantragung der Vermittlung

Wenn Sie ausländische Studierende oder Fachschülerinnen und -schüler im Rahmen eines Ferienjobs in Deutschland beschäftigen möchten, kann Sie die Bundesagentur für Arbeit bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern unterstützen.

Studierende und Fachschülerinnen und -schüler, die im Ausland eingeschrieben sind, können in den Semesterferien einen Ferienjob in Deutschland ausüben.

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie sie überall dort einsetzen, wo Sie sie brauchen, zum Beispiel

  • in der Küche,
  • im Service,
  • in der Landwirtschaft,
  • am Fließband oder
  • in der Gebäudereinigung.

Die Bundesagentur für Arbeit kann Ihnen bei der Besetzung offener Stellen für Ferienjobber helfen, indem sie Ferienjobs an ausländische Studierende vermittelt. Ihre Ansprechpartnerin rund um die Beschäftigung ausländischer Studierender und Fachschülerinnen und -schüler ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.

Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, stellt die Bundesagentur für Arbeit für die Ferienbeschäftigung eine Vermittlungsbestätigung aus.

Damit Studierende oder Fachschüler/-innen aus dem Ausland in Ihrem Betrieb arbeiten dürfen, müssen sie

  • an einer Hochschule oder Fachschule im Ausland eingeschrieben sein,
  • den Ferienjob absolvieren, wenn am Standort ihrer ausländischen Hochschule oder Fachschule offiziell Ferien sind und
  • den möglichen Beschäftigungszeitraum von maximal 90 Tagen innerhalb von 12 Monaten einhalten.

Wenn Sie eine Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit wünschen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit, laden Sie sich den Vordruck "Stellenangebot für einen Ferienjob in Deutschland" herunter und füllen Sie diesen aus. Die Bundesagentur für Arbeit schlägt Ihnen passende Bewerberinnen und Bewerber vor.
  • Haben Sie sich schließlich für eine Bewerberin oder einen Bewerber entschieden, füllen Sie das Antragsformular "Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende, Fachschüler/innen" in zweifacher Ausführung aus.
  • Befüllen Sie zudem den Vordruck "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis".
  • Schicken Sie die ausgefüllten Vordrucke an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Sie die Vordrucke vollständig ausgefüllt haben und das Antragsformular "Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende, Fachschüler/innen" in zweifacher Ausführung einreichen.
  • Die Bundesagentur für Arbeit prüft Ihre Unterlagen und bescheinigt Ihnen bei Vorliegen aller Voraussetzungen die beabsichtigte Ferienbeschäftigung.

Wenn Sie bereits persönlichen Kontakt zu einer Studentin oder einem Studenten geknüpft haben, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit, laden Sie sich den Vordruck "Antragsformular Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende, Fachschüler/innen" herunter und füllen Sie ihn in zweifacher Ausführung aus.
  • Befüllen Sie zudem den Vordruck "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis".
  • Leiten Sie den Vordruck "Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung" an Ihre/n künftige/n Ferienbeschäftigte/n weiter, damit die Hochschule oder Fachschule diesen Vordruck ausfüllt. Darüber hinaus benötigen wir noch eine von der Hochschule beziehungsweise Fachschule ausgestellte Immatrikulationsbescheinigung im Original in deutscher oder englischer Sprache, alternativ mit Übersetzung.
  • Schicken Sie die ausgefüllten Vordrucke gemeinsam mit einer Passkopie der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.
  • Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Sie die Vordrucke vollständig ausgefüllt haben und das "Antragsformular Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende, Fachschüler/innen" in zweifacher Ausführung einreichen.
  • Die Bundesagentur für Arbeit prüft Ihre Unterlagen und bescheinigt Ihnen bei Vorliegen aller Voraussetzungen die beabsichtigte Ferienbeschäftigung.

Alternativ können Sie die Ferienbeschäftigung über die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
  • Füllen Sie die Formulare „Antragsformular "Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende, Fachschüler/innen" und "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" online aus und speichern Sie diese Formulare.
  • Bei elektronischer Antragsstellung sind Firmenstempel und Unterschrift entbehrlich.
  • Laden Sie das Antragsformular und folgende Nachweise im "Upload-Service" der Bundesagentur für Arbeit hoch:
    • Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung
    • Passkopie
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • gegebenenfalls Übersetzung, wenn Immatrikulationsbescheinigung nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegt
  • Um den Upload-Service nutzen zu können, müssen Sie mit Ihrem Benutzerkonto angemeldet sein. Falls Sie kein Benutzerkonto haben, müssen Sie sich einmalig registrieren.
  • Senden Sie im Anschluss die Immatrikulationsbescheinigung im Original an die Bundesagentur für Arbeit.

Die Bundesagentur für Arbeit prüft Ihre Unterlagen und bescheinigt Ihnen bei Vorliegen aller Voraussetzungen die beabsichtigte Ferienbeschäftigung.

Sie müssen keine Fristen beachten.

Gebühr: keine

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel zwischen 1 Tag und 4 Wochen. (1 bis 4 Wochen)

  • § 14 Absatz 2 Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung, BeschV)

Bundesagentur für Arbeit - Zentrale Auslands- und Fachvermittlung

AdresseBundesagentur für Arbeit - Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
+49 228 713-1313+49 228 713-1313
+49 228 713-2701400+49 228 713-2701400

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)