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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

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Baar
Nebelschwaden, die über dem Trinkwasserschutzgebiet von Gundelsdorf verharren
Heimpersdorf www.pinkhopper.de
Rathaus Pöttmes
Marktplatz in Pöttms

Filmerbe, Beantragung einer Förderung für die Digitalisierung von Filmen

Wenn Sie historisch bedeutsame oder wertvolle deutsche Filme digitalisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), die Bundesländer und die Filmförderungsanstalt (FFA) fördern den Erhalt des nationalen Filmerbes.

Sie können eine Förderung von in der Regel bis zu EUR 40.000 für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Digitalisierung von Kurz- oder Langfilmen
    • von besonderer filmhistorischer Bedeutung oder
    • dokumentarischem Wert oder
    • künstlerischem Wert.

Ihr Bedarf zur Digitalisierung muss dabei in eine der folgenden Kategorien passen:

  • Auswertungsinteresse:
    • Sie verfolgen ein wirtschaftliches Interesse zum Beispiel via
      • Kinoauswertung,
      • Festivalauswertung,
      • DVD,
      • Blu-ray,
      • Video on Demand oder
      • Fernsehen.
    • kuratorisches Interesse:
      • Sie planen die Digitalisierung aus filmhistorischer Sicht, zum Beispiel für ein Filmmuseum.
    • konservatorisches Interesse:
      • Sie planen die Digitalisierung, weil das analoge Filmmaterial gefährdet ist.

Förderfähige Kosten sind:

  • Kosten für die Digitalisierung und Restaurierung:
    • projektbezogene Personalausgaben,
    • projektbezogene Sachkosten für die Digitalisierung und Restaurierung
    • projektbezogene sonstige Kosten:
      • Reisekosten
      • Transporte
      • Ausleihgebühren
    • projektbezogene Handlungskosten bis 7,5 Prozent

Die Förderung wird auf Anforderung ausgezahlt:

  • 80 Prozent für anerkennungsfähige Ausgaben, die Sie innerhalb von 6 Wochen tätigen müssen.
  • Zusätzlich werden nach Auswertungsinteresse 20 Prozent der Förderung erst ausgezahlt nach
    • Vorlage des Verwendungsnachweises,
    • Einlagerungsbestätigung des Bundesarchivs und
    • Bestätigung über die Dokumentation der eingereichten Unterlagen beim Filmportal.

Um die Förderung zu bekommen, müssen Sie nachweisen, wofür Sie das Geld ausgegeben haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Ihren Antrag reichen Sie online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.

Anträge können stellen:

  • Personen, die die Rechte an dem Film innehaben oder
  • die im Besitz des Originalmaterials sind und eine Zustimmung der Person haben, die die Reche besitzt oder
  • Filmerbe-Einrichtungen und Archive ohne Rechtenachweis zwecks Sicherung des Films.

Weitere Voraussetzungen:

  • die antragstellende Person muss ihren Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben
    • antragstellende Personen mit Wohn- oder Geschäftssitz in
      • einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,
      • Island,
      • Liechtenstein,
      • Norwegen oder
      • der Schweiz

müssen eine Niederlassung in Deutschland haben.

  • der Film muss besondere filmhistorische Bedeutung oder dokumentarischen oder künstlerischen Wert haben.
  • der Film muss kinotauglich sein.
  • Ihr Eigenanteil an den Kosten muss mindestens 20 Prozent betragen.
  • die digitale Fassung soll eine Auflösung von mindestens 2 K (2048 Pixel in der Breite) haben.

Sie müssen den Antrag auf Förderung online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.

  • Registrieren Sie sich auf dem Antragsportal der FFA.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Ihr Antragsformular wird auf Grundlage Ihrer hochgeladenen Informationen automatisch im Antragsportal der FFA generiert.
  • Drucken Sie das Antragsformular aus und unterschreiben Sie es.
  • Schicken Sie das unterschriebene Antragsformular an die FFA.
  • Die FFA prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Bewilligung.
  • Die FFA gibt Ihnen per Post Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt wird.
  • Falls Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  • Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, werden Ihnen die Ablehnungsgründe per Post mitgeteilt.
  • Nach Bestandskraft des Bescheides können Sie eine Mittelanforderung stellen.
  • Die FFA prüft Ihren Antrag auf Auszahlung und überweist die Fördermittel auf das Projektkonto der die Zuwendung empfangenden Person.

  • Antragstellung: Antrag kann laufend gestellt werden
  • Bewilligungszeitraum: 12 Monate, um das Projekt umzusetzen
  • Antrag auf Auszahlung: nachdem Sie Ihre Ausgaben gemacht haben oder frühestens 6 Wochen vor notwendiger Zahlung
  • Schlussprüfung: spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums

  • keine

  • für die Bearbeitung des Antrags nach Sitzungstermin: bis zu 4 Wochen
  • von der Mittelanforderung bis zur Auszahlung: 2 bis 4 Wochen

  • §§ 2 Nummer 3, 145 Filmförderungsgesetz (FFG 2017)
  • D.15 Richtlinie für die Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes
  • Gemeinsame Förderrichtlinie der BKM, der Länder und der FFA zur Digitalisierung des nationalen Filmerbes
  • §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
  • §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
  • Bundesreisekostengesetz (BRKG)

Filmförderungsanstalt

AdresseFilmförderungsanstalt
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
+49 30 27577-0+49 30 27577-0
+49 30 27577-111+49 30 27577-111

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)