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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Baar
Nebelschwaden, die über dem Trinkwasserschutzgebiet von Gundelsdorf verharren
Heimpersdorf www.pinkhopper.de
Rathaus Pöttmes
Marktplatz in Pöttms

Güterichterverfahren, Informationen zur Durchführung

Als Partei eines Zivil- oder Familienrechtsstreits wird Ihnen alternativ zur streitigen Gerichtsverhandlung die Möglichkeit geboten, unter Führung speziell dafür geschulter Richter eine an den Interessen aller Parteien orientierte freiwillige Konfliktlösung zu finden.

An den bayerischen Gerichten werden in Zivil- und Familiensachen sogenannte "Güterichterverfahren" angeboten. Das bedeutet, dass das Gericht die Parteien in geeigneten Rechtsstreitigkeiten an einen sogenannten Güterichter verweisen kann, der nicht der streitentscheidende Richter ist. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen, um eine einvernehmliche Lösung für den Rechtsstreit zu finden. Kommt in der Verhandlung vor dem Güterichter eine Einigung zustande, wird in der Regel ein gerichtlicher Vergleich protokolliert und damit das Verfahren abgeschlossen. Scheitert eine Einigung, wird die Verfahrensakte an den zuständigen Streitrichter zurückgeleitet, ohne dass dieser über die Inhalte der Verhandlung vor dem Güterichter informiert wird. Das Verfahren nimmt dann seinen normalen Fortgang.

Mit dem Güterichterverfahren wird es Ihnen ermöglicht, einen Streit in einem frühen Verfahrensstadium beizulegen. Dadurch können Sie zeitaufwändige und teure Beweisaufnahmen und eventuell weitere Verfahrensinstanzen oder sogar weitere Prozesse vermeiden - etwa wenn auf der anderen Seite ein Nachbar oder ein Geschäftspartner steht. Aber auch in einem späteren Verfahrensstadium kann das Güterichterverfahren dazu führen, eine für alle Parteien interessengerechte Lösung zu finden.

Zusätzliche Gerichtskosten fallen für Sie nicht an. Da die Terminierung der Güterichterverhandlung meist zeitnah erfolgt, kommt es auch im Fall des Scheiterns einer Einigung regelmäßig zu keinem wesentlichen Zeitverlust.

Oberlandesgericht München

AdresseOberlandesgericht München
Prielmayerstraße 5
80335 München
+49 89 5597-02+49 89 5597-02
+49 9621 96241-3888+49 9621 96241-3888

Landgericht Augsburg

AdresseLandgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
+49 821 3105-0+49 821 3105-0
+49 821 3105-2372+49 821 3105-2372

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)